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  • Dez 4, 2012
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OLG München stellt Double-Opt-In-Verfahren in Frage

Neues vom Datenschutz: In einem Urteil des Oberlandesgerichtes München (AZ. 29 U 1682/12) wurde nun auch die Bestätigungsmail eines Double-Opt-in-Verfahrens als rechtswidriger Spam eingestuft. Bislang wurde über diese Bestätigungsmail die Zustimmung des Empfängers eingeholt, ihn zukünftig mit einem Newsletter beschicken zu dürfen. Es stellt damit einen wichtigen Teil des Double-Opt-In-Verfahrens da, welches aus seit einer Weile üblich und (bisher) Voraussetzung jeglicher Form der Adressspeicherug darstellte.

Das Ganze läuft so: Nachdem der User z. B. einen Newsletter online angefordert hat, bekommt er eine E-Mail vom Anbieter (besagte Bestätigungsmail), in der er gebeten wird, seinen Wunsch, den Newsletter zu erhalten mit einem weiteren Klick auf einen Link zu bestätigen. Erst nach diesem zweiten, nachweislich getätigten Klick (deswegen DOUBLE-Opt-In) ist der Versender berechtigt, den neuen Empfänger in seinen Verteiler aufzunehmen. So soll auch sicher gestellt werden, dass die Adresse vom Empfänger selbst eingetragen wurde und nicht von einem Dritten.

Entsprechend verunsichert und verständnislos reagiert die Branche auf das neue Urteil. Hat doch selbst der Bundesgerichtshof in einem Urteil das Double-Opt-In-Verfahren als zulässig erklärt. Andere Gerichte haben entsprechende Bestätigungmails nur als Spam klassifiziert, wenn sie mit Werbung überfüllt waren.

In dem aktuell verhandelten Fall, stellte das OLG München fest, dass die im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren verschickte Mail schon eine unerwünschte Werbemail und damit einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Laut dem OLG fehlte der Nachweis für die Einwilligung für den Erhalt von Werbung via E-Mail. Dass sich niemand die Frage stellte, wie sonst diese Einwilligung eingeholt werden soll, verwundert sehr. Wahrscheinlich sollte man zukünftig wieder das Postident-Verfahren oder Brieftauben benutzen.

Wir werden uns schon mal einen Taubenschlag zulegen, damit wir auf alle Eventualitäten, die uns Münschen bescheren könnte, vorbereitet sind.

photo credit: Postsumptio via photopin cc

Author: Christian Lau

Online-Strategie, Webauftritte, Suchmaschinenmarketing

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