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  • Mai 27, 2010
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Google und ein bisschen Datenschutz

Googles Image als porentief reines Unternehmen hat die letzten Jahre sehr gelitten. Viele User nehmen dem Unternehmen das Motto „Don’t be evil“ nicht mehr ab. Datenschützer und Politiker haben sich fest auf Google eingeschossen und Internetnutzer sinnieren in Foren, Chats und Twitter über die Einschränkung ihrer Privatsphäre durch Googles Datensammelwut, während sie nebenbei ihr halbes Leben in Facebook ausbreiten.

Ein großer Angriffspunkt vieler deutscher Datenschützer ist Google Analytics. Dieses kostenlose und leistungsfähige Tool bietet Webseitenbetreiber die Möglichkeit, das Nutzerverhalten auf der Website zu analysieren und die Effizienz von Online-Kampagnen zu überprüfen. Dabei werden die Daten ausgewertet, die jeder Nutzer auf der Website hinterlässt. Zwei Punkte stoßen deutschen Datenschützern besonders auf. Zum einen werden die von Google Analytics erhobenen Daten nicht in Deutschland, sondern in den USA gespeichert. Das stellt an sich schon eine Verletzung der deutschen Datenschutzbestimmungen dar. Zum anderen werden die IP-Adressen der Benutzer gespeichert. IP-Adressen gehören nach Ansicht einiger deutscher Richter zu den personenbezogenen Daten, die somit nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers gespeichert werden dürfen. Eine unmittelbare Identifikation anhand der IP-Adresse ist nur bei statischen Adressen möglich. Die allermeisten Menschen sind jedoch mit dynamischen IP-Adressen im Netz unterwegs. Die Zuordnung dieser dynamischen IP-Adresse zu einer bestimmten Person ist nur möglich, wenn der entsprechende Nutzer eigenhändig personenbezogene Daten über eine Formulareingabe hinterlässt, wie es zum Beispiel bei Facebook der Fall ist. Ein anderer Weg, trotz dynamischer Adresse Rückschlüsse auf eine Person zu ziehen, ist eine Zusammenlegung der Daten verschiedener Webseiten. Dazu ist Google sehr wohl in der Lage, da Google Analytics in Deutschland sehr verbreitet ist.

Anscheinend ist der Druck auf Google stark angewachsen und wahrscheinlich ist auch die Zahl der Webseiten, die Analytics nutzen, rückläufig. Denn Google hat sich genötigt gefühlt, etwas dagegen zu tun. So gibt das Unternehmen den Nutzern ein Tool in die Hand, das ihre Surfaktivitäten vor Google Analytics verschleiert, in dem es die Ausführung des Google Analytics Skriptes verhindert. Erhältlich ist diese Erweiterung für den IE7 und 8, Firefox3 und für Chrome.

Auch Webseitenbetreiber haben die Möglichkeit, die Auswertung mit Analytics datenschutzkonformer zu gestalten, in dem sie  das so genannte IP-Masking aktivieren. Dabei wird der letzte Block der IP-Adresse gelöscht. Somit wird die Identifizierung des Benutzers unmöglich. Das IP-Masking wird von der von kostenpflichtigen Konkurrenz etracker schon einige Zeit praktiziert.

Alles in allem ist das nur ein sehr kleiner Schritt, den Google da getan hat. Ein wenig mehr Transparenz wäre wünschenswert. Aber solange sich Google in der komfortablen Position des Marktführers befindet, werden Maßnahmen für mehr Offenheit Wunschdenken bleiben.

Author: Christian Lau

Online-Strategie, Webauftritte, Suchmaschinenmarketing

2 Comments

  1. Dirk Ebbecke sagt:

    Für Betreiber, die mit ihrer Site Geld verdienen möchten ist die analyse des Nutzerverhalten schon extrem wichtig. Wie ich die Berichterstattung zu Analytic-Systemen z.Zt. wahrnehme scheint man sich mit dem Einsatz solcher Tools schon in der Grauzone des rechtlich zulässigen zu bewegen. Laut einer Studie gilt das für a l l e Tools. Viele machen es trotzdem. Die Rechtslage ist nicht immer eindeutig und die Gerichte sind scheibnar oft überfordert. so muss jeder Betreiber die Risiken selbst abwägen. Auf jeden Fall sollte man seine User auf die eingesetzen Tools hinweisen.

    Welche Erfahrung bezügl. rechtlicher Probleme habt Ihr gemacht?

    • Bislang hatten wir keine rechtliche Probleme mit einem Analyse-System. Aber es gab durchaus Bedenken von Kundenseite, die durch die IT-Abteilungen und den Datenschutzbeauftragten genährt worden sind.
      Meiner Meinung nach müssen die Anbieter die dieser Analyse-Tools endlich mal Stellung beziehen, ihren Kunden zur Seite stehen und auf eine Grundsatzentscheidung drängen. Die bestehende Rechtsunsicherheit ist geschäftsschädigend.

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