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  • Okt 12, 2009
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Google schmeisst die Unkreativen raus: Abschreiben gilt nicht!

Google greift durch. Die neuen Richtlinien zur Schaltung von Adwords sind raus und … bupp … rollen die Köpfe. Die ersten Online-Reisebüros, die Inhalte und Buchungen nur weitervermittelt haben, sind schon auf dem Weg zum Amtsgericht.

Seit Kurzem entscheidet beim Suchmaschinenmarketing (SEM) nicht nur das Höchstgebot über die Platzierung Ihrer Anzeige, sondern genauso sehr die „Originalität“ und „Relevanz“ der Zielseite(n), auf die Ihre Adwords steuern sollen. „Originalität“ meint, dass Ihre Seite unique content aufweist und nicht aus fremden Inhalten zusammen kopiert ist bzw. von Traveltainment oder ähnlichen Anbietern stammt. „Relevanz“ steht für die inhaltliche Übereinstimmung von Anzeigentext und Angebot auf der Zielseite, also dafür dass der Internetnutzer auf der Seite auch findet, was er sucht. Ganz einfach, oder? Uns Marketingleuten kann das nur Recht sein, denn damit müssen sowohl Ihre Seiten als auch Ihre Anzeigen textlich noch anspruchsvoller werden. Und! Dem Endverbraucher leistet Google damit zum wiederholten Mal einen guten Dienst. Warum soll der sich durch 50.000 Seiten mit dem gleichen Inhalt klicken?
Recht:
Auch urheberrechtlich ist das Thema natürlich höchst interessant. Da gibts einen wahren Wildwuchs im Netz von Leuten, die sich Texte, Bilder und Grafiken nach Lust und Laune kopieren. Aber – Oh Überraschung – das darf man gar nicht. Und nicht nur das:

torsten-mahncke

„Dass fremde Inhalte, wie etwa Fotos, Texte, Landkarten, Musik, nicht ungefragt im  Internet genutzt werden dürfen, sollte jedem bekannt sein. Weniger bekannt ist, dass es auch riskant ist, im Internet die eigenen Produkte durch Bezugnahme auf fremde Produkte anzupreisen: … eine Uhr wie eine Rolex … ähnlich wie Lacoste … fliegen wie mit Lufthansa … Dies kann nämlich gegen Wettbewerbs- oder Markenrecht verstoßen. Unterlassungsansprüche treffen dann nicht nur den Werbenden selbst, sondern möglicherweise auch den Veranstalter des Online-Marktplatzes, auf dem geworben wird, wie etwa ebay.“

Das sagt uns jedenfalls unser Guru für Urheber- und Markenrecht, Rechtsanwalt Torsten Mahncke, Berlin (http://www.tm-recht.de).

Da kann man also hoffen, dass durch diesen Google-Einfluss in unserer Branche die Urheber- und Nutzungsrechte an Texten wieder etwas mehr geachtet werden. Vielen Dank! (Der Texter)

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